E-Rechnung Grundlagen

E-Rechnung für Kleinunternehmer

Betrifft mich das als Kleinunternehmer?

Ja. Die E-Rechnungspflicht hängt nicht von der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) ab. Ausschlaggebend ist, ob dein Rechnungsempfänger ein Unternehmen oder eine Behörde ist.

Das ist neu

Bisher durften Kleinunternehmer oft einfache Rechnungen ohne Umsatzsteuer ausstellen. Mit der E-Rechnungspflicht kommt eine neue Anforderung hinzu:

  • Du musst E-Rechnungen empfangen können, wenn andere Unternehmen dir welche schicken
  • Du musst E-Rechnungen ausstellen, wenn du an andere Unternehmen oder Behörden abrechnest
  • Privatkunden sind von der Pflicht ausgenommen

Was du jetzt prüfen solltest

  1. Empfang: Kann deine aktuelle Software E-Rechnungen empfangen und verarbeiten?
  2. Ausstellung: Erzeugt dein Tool ZUGFeRD oder XRechnung?
  3. Archivierung: Wie speicherst du die eingegangenen E-Rechnungen?

Typische Fallstricke

  • Einmalige Rechnungen reichen nicht: Eine PDF ist keine E-Rechnung
  • Kein Rabatt für Kleinunternehmer: Die Pflicht trifft dich genauso
  • B2B vs. B2C: Nur B2B-Rechnungen sind betroffen

Good to know

Als Kleinunternehmer hast du einen Vorteil: Du stellst tendenziell weniger Rechnungen aus als große Betriebe. Die Umstellung ist überschaubar, solange du die richtige Software wählst. Kostenlose Tools wie PDF24 oder ELSTER reichen für den Einstieg oft aus.


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